FAQ

Häufige Fragen

Was versteht man unter EnEV?

EnEV steht für Energieeinsparverordnung und legt die bautechnischen Standardanforderungen für Bauherren zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Bauprojektes fest. [1]

Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden; ihre Vorgaben beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die EnEV trägt somit auch wesentlich dazu bei, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten zu reduzieren. [2]

Was ist ein BEG Effizienzhaus? (z.B. Effizienzhaus 55 EE)

Aus KfW wird BEG. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startete bei der KfW zum 1. Juli 2021.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurden auch die bekannten Effizienzhaus-Niveaus bzw. -Standards geändert. Neu eingeführt wurden nun die beiden Klassen Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH.

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse kann nur bei einem Neubau erreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich. [3.1]

BEG Effzienzhäuser werden durch die Förderprogramme des Bundes definiert und über die KfW-Förderbank mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten unterstützt. Die dem Begriff Effizienzhaus angehängte Zahl gibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes als prozentualen Anteil zu einem vergleichbaren Neubau nach EnEV-Standard an. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz und desto höher die KfW-Förderung. [3]

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Energieausweis?

Seit 1. Juli 2009 ist für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, die vermietet oder verkauft werden sollen, zwingend vorgeschrieben, einen Energieausweis zu erstellen. Er ermöglicht potentiellen Mietern und Käufern einen Einblick in die energetische Qualität und damit auch in den Wohnkomfort der neuen Immobilie und hilft, die künftigen Energiekosten abzuschätzen.

Man unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt.

Grundsätzlich gilt: Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten geht der Gesetzgeber davon aus, dass das unterschiedliche Verbrauchsverhalten zahlreicher Bewohner sich gegenseitig nivelliert und ein Verbrauchsausweis demzufolge ausreichend ist. [4]

Was versteht man unter EEG?

Die Abkürzung EEG steht für das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ und ist eine zentrale Säule in der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Ökostroms konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2016/17). [5]

Warum muss ich eine Widerrufsbelehrung unterschreiben?

Aufgrund der europäischen Verbraucherrechterichtlinie vom Juni 2014 sind wir verpflichtet Sie auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) zu informieren und zu „belehren“. Als Verbraucher steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen in den meisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies bedeutet, dass Sie sich innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertrag lösen können. [6]

Welche Erwerbsnebenkosten kommen auf mich zu?

Unter Erwerbsnebenkosten versteht man alle beim Erwerb anfallenden Kosten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Grunderwerbssteuer, Notargebühr, Eintragung ins Grundbuch und die Maklerprovision.

In Baden-Württemberg liegt die Grunderwerbssteuer bei aktuell 5,0 %. Für Notar und die Eintragung ins Grundbuch muss man derzeit ca. 2% einplanen. Sprich von Ihrer Kaufpreissumme fallen ca. 7% Erwerbsnebenkosten an.

Die Höhe der Maklercourtage und ob eine Provision bezahlt werden muss, ist individuell zu Betrachten.

Alle unsere Neubauvorhaben sind für Sie frei von einer Maklerprovison!

Welche Vorteile bringt mir ein Makler-Alleinverkaufsauftrag?

Wir kümmern uns ganzheitlich um den Verkauf Ihrer Immobilie. Im Detail wird von uns ein ausführliches Exposé mit Fotos und Grundrissen erstellt, im erforderlichen Umfang in den regionalen Publikationsmedien inseriert sowie in Internetbörsen beworben. Das Exposé wird im Filialaushang berücksichtigt und auf Messen präsentiert. Die Kosten aller Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, werden von uns getragen. Besichtigungstermine durch unsere Mitarbeiter begleitet, alle Verhandlungen für den Auftraggeber mit Interessenten, Behörden, usw. geführt, ein Bonitätsnachweis vom Erwerber angefordert und der abzuschließende Kaufvertrag bis zur Unterschriftsreife vorbereitet.

Welche Möglichkeiten habe ich bei der Finanzierung meiner Immobilie?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Immobilie über ein variables oder ein Festzins-Darlehen zu finanzieren. Nahezu alle Hypothekenkredite und Baudarlehen werden als Festzinsdarlehen vergeben und so mit einer langjährigen Festschreibung der Zinsen ausgestattet. Der bei Aufnahme des Darlehens vereinbarte Zinssatz ist über die sogenannte Zinsbindungsfrist hin gültig und kann während dieses Zeitraums nicht angepasst werden. In der Regel werden Festzinsdarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 5, 10 oder 15 Jahren angeboten. Längere Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder sogar 30 Jahren sind ebenfalls möglich. Ein Darlehen mit variabler Verzinsung kann durch die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung deutlich schneller getilgt werden als ein Festzinsdarlehen mit mehrjähriger Bindung.

Für eine detaillierte Auskunft steht Ihnen Ihre Hausbank oder auch einer unserer langjährigen Finanzpartner zur Verfügung.

Frage nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns!

QUELLEN

[1] ENEV-online.com, §1 Abs. 3 Ausnahmen, abgerufen 12. November 2015
[2] https://www.verbraucherzentrale.de/enev
[3] https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
[3.1] https://www.energie-experten.org/news/effizienzhaus-klassen-ab-2021-was-bedeuten-ee-und-nh
[4] https://www.verbraucherzentrale.de/Der-Energieausweis-Steckbrief-fuer-Wohngebaeude-1
[5] https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=73930
[6] https://www.verbraucherzentrale.de/Kundenrechte-bei-Fernabsatzvertraegen